Ob bei der Errichtung von Mietverträgen oder bei aufkommenden Fragen/Streitigkeiten zu Rechten bzw. Pflichten im laufenden Mietverhältnis (Mietzins/BK, Erhaltung, Umbau, etc.). Oder in Zusammenhang mit der Beendigung des Mietvertrags und der Betreibung/Abwehr von Forderungen. Gerne stehe ich mit langjähriger Erfahrung und Expertise auch Ihnen zur Seite. Natürlich auch vor Gericht, wenn der Gang zu diesem geboten ist.
Mein Schwerpunkt umfasst auch die übrigen Bereiche des Immobilienrechts, wie Kaufverträge (auch Optionen) und deren Abwicklung, Wohnungseigentum, Baurecht, etc..
Kontaktieren Sie mich, gerne können wir Ihr Anliegen in meiner Kanzlei besprechen.