Miet- und Wohnungseigentumsrecht gelten als komplexe Rechtsmaterien und ist es daher nicht empfehlenswert, leichtfertig Verträge abzuschließen, die gravierende Probleme und unliebsame Überraschungen nach sich ziehen können. Überdies unterliegen diese Rechtsbereiche aufgrund zahlreicher neuer Judikate und neuer Gesetzesbestimmungen ständigen Änderungen, sodass stetige Weiterbildung in diesem Fachgebiet unerlässlich ist.
Meine Beratung zu mietrechtlichen Fragestellungen kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Interessen optimal abzusichern, welche bei entsprechender Vertragsgestaltung im Notfall auch gerichtlich durchsetzbar sind. Auch wenn Sie eine engagierte und kompetente Vertretung bei der Durchsetzung oder der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Im Zuge meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich des Miet- und Wohnrechtes konnte ich schon oft meine Expertise zu allen miet- und wohnrechtlichen Fragestellungen unter Beweis stellen und somit optimale und Lösungen für meine Mandanten erzielen.
Ich berate sowohl Mieter als auch Vermieter und Wohnungseigentümer und biete Ihnen
- maßgeschneiderte Gestaltungen und Überprüfungen von Miet- und Pachtverträgen,
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Ansprüche sowie der Abwehr nicht gerechtfertigter Ansprüche,
- Beratung und Vertretung bei Beschlussfassungen von Wohnungseigentümern und gegebenenfalls deren Anfechtung vor Gericht,
- Geltendmachung von gesetzlichen Vorzugspfandrechten der Wohnungseigentümer und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern,
- Vertretung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich (so zB auch in Mietzinsrückstands- und Räumungsprozessen, etc).
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihr spezifisches Anliegen mit Ihnen zu besprechen!