Gerade in dieser Rechtsmaterie ist es unbedingt erforderlich, in gerichtlichen, aber auch in außergerichtlichen Angelegenheiten, einen Experten beizuziehen. Der Gesetzgeber verspricht immer wieder, das Mietrechtsgesetz wie auch das Wohnungseigentumsgesetz zu vereinfachen. Tatsächlich ist aber gerade bei den letzten Gesetzesnovellen keine Vereinfachung sondern vielmehr eine Verkomplizierung der jeweiligen Gesetzesmaterie eingetreten. Dies betrifft sowohl die Vermieterseite als auch die Rechtsstellung des Mieters.
Durch die langjährige Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten, sind Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Medwed/Sparowitz bestens aufgehoben und betreut.