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Wohnbeihilfe Antrag § Rechtliches & Voraussetzungen

Eine steigende Anzahl an Menschen in Österreich kann sich die Mietkosten nicht mehr leisten und sind darauf angewiesen durch einen Wohnbeihilfe Antrag finanzielle Unterstützung zu bekommen. Dabei wird diese Wohnbeihilfe in Österreich vom Staat finanziert um eine Unterstützung für Bürger mit geringem Einkommen zu bieten. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wie man einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellt und was es dabei in den einzelnen Bundesländern zu beachten gibt.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtliches zum Wohnbeihilfe Antrag

Grundsätzlich ist die Wohnbeihilfe in Österreich Ländersache. Deshalb bestimmen auch die einzelnen Bundesländer, wann und in welcher Höhe eine Wohnbeihilfe an Bürger ausbezahlt wird. Aus diesem Grund gibt es auch keinen einheitlichen Satz, der für alle Länder in Österreich gültig ist. Außerdem unterscheiden sich auch die spezifischen Anforderungen, nach denen in den einzelnen Ländern eine Wohnhilfe ausbezahlt wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollten sich Bürger auch bevor sie einen Wohnbeihilfe Antrag stellen, umfassend über die Bedingungen und Möglichkeiten informieren.

Vorausgesetzt für einen erfolgreichen Antrag auf Wohnbeihilfe ist zunächst die österreichische oder die EU- Staatsbürgerschaft. Für Personen, die keine EU- Staatsbürgerschaft besitzen ist ein Antrag auch möglich, jedoch sollten sie bereits mehrere Jahre lang legal in Österreich gewohnt haben. Ferner ist auch die aktuelle Wohnsituation ein wichtiger und entscheidender Faktor. Dabei muss ein Antrag stellender Bürger angeben, wie groß seine Wohnung ist, wie viele Personen dort wohnen und wer von ihnen ein eigenes Einkommen bezieht.

Prüfung des Anspruchs

Alle Angaben des Antrags werden von den Behörden genau überprüft und kontrolliert. Dies schließt auch die die aktuelle Bewohnerzahl sowie das Einkommen der Bewohner ein. Meistens müssen auch die Bewohner einer Wohnung einen aktuellen Einkommensnachweis und weitere Unterlagen einreichen. Ferner wird auch überprüft, ob die Bewohner der betreffenden Wohnung andere Einkünfte oder Förderungen vom Staaterhalten. Deshalb ist es wichtig, sich bei Antragstellung entsprechend vorzubereiten und die notwendigen Unterlagen griffbereit zu haben, bzw. Kopien der Dokumente zur Vorlage bei der Behörde anzufertigen.

Grundsätzlich wird nur Wohnbeihilfe für eine Wohnung bewilligt, wenn der Antragsteller auch selbst diese Wohnung als Hauptwohnsitz bewohnt und für die Miete selbst aufkommt. Er muss also Vertragspartner im Mietvertrag sein. Für mietfreie Wohnungen, z. B. wenn eine Person mit dem Vermieter verwandt ist und keine Miete zahlen Anspruch auf Wohnbeihilfe geltend gemacht werden. Generell kann man auch sagen, dass sich die Wohnbeihilfe nach der Anzahl der Bewohner, der Einkommenssituation und der Wohnungsgröße richtet in allen Bundesländern.

Infografik
Benötigte Unterlagen für die Wohnbeihilfe Beantragung

Vorgehen beim Wohnbeihilfe Antrag in Österreich

Generell wird in Österreich zwischen einer gebäude- und personenbezogenen Wohnbeihilfe unterschieden. Dabei wird die personenbezogene Wohnbeihilfe dann ausgezahlt, wenn wichtige persönliche Voraussetzungen erfüllt sind, die sich dann als finanzielle Beihilfe zur Miete bemessen. Bei der personenbezogenen Wohnbeihilfe spielt es also keine Rolle, ob die entsprechende Wohnung gefördert ist oder nicht. Jedoch macht es natürlich Sinn, sich als Mieter zu erkundigen, ob die eigene Wohnung gefördert gebaut wurde oder eben nicht.

Im Antrag auf Wohnbeihilfe müssen dann alle relevanten Angaben den Behörden mitgeteilt werden, damit der Antrag bewilligt werden kann. Für den Fall, dass eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, fällt ein Anspruch auf Wohnbeihilfe dann auch vollständig weg. Deshalb ist es wichtig, sich über entsprechende Einkommensgrenzen im entsprechenden Bundesland zu erkundigen, bevor man einen Antrag stellt. Neben den unterschiedlichen Einkommensgrenzen ändern sich andere Regelungen jedes Jahr, die man vor einer Antragstellung kennen sollte.

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Voraussetzungen für einen Wohnbeihilfe Antrag

Grundsätzlich kann eine Wohnbeihilfe in Österreich sowohl von Familien, Alleinerziehenden, Einzelpersonen oder auch Studenten in Anspruch genommen werden. Anbei findet man die Anlaufstellen der einzelnen Bundesländer und zusätzliche Informationen zur Vorbereitung des Wohnbeihilfe Antrags sowie zu den Voraussetzungen. Dabei werden wir für einige Bundesländer ausführlicher auf die Antragsregelungen eingehen und für andere auf die entsprechenden Webseiten der offiziellen Stellen der Landesbehörden verweisen.

Antrag auf Wohnbeihilfe in Wien

Um eine Wohnbeihilfe in Wien zu erhalten, müssen Antragsteller entweder die österreichische oder die EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Personen aus anderen Ländern können ebenfalls einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen, jedoch müssen sie sich mindestens fünf Jahre lang legal in Österreich aufgehalten haben. Für den Antrag muss ein legaler Aufenthalt in Österreich mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Nicht EU- Staatsbürger, die erst unter 5 Jahren in Österreich leben, haben keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe.

Außerdem muss es sich bei der zu fördernden Wohnung immer um den Hauptwohnsitz handeln. Für den Fall, dass eine Wohnung zwar angemietet wurde, jedoch nicht durchgehend bewohnt wird, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Bürger aus Wien haben auch dann einen Anspruch auf Wohnbeihilfe, wenn sie bereits einen Rückstand bei der Miete haben. Hierbei werden die Unterlagen dann genau geprüft und bei einem positiven Antragsbescheid werden dann die fälligen Beiträge zumeist direkt an die Hausverwaltung überwiesen.

Auch jene Bürger, die bereits eine Mindestsicherung erhalten, können einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen. Hierbei überprüfen die Behörden dann den genauen Bedarf an Leistungen und können einen entsprechenden Wohnbeihilfe Antrag dann entweder bewilligen oder ablehnen. Für den Fall, dass der Antrag bewilligt wird, dann kann es durchaus vorkommen, dass die Mindestsicherung gekürzt oder vollkommen gestrichen wird. Dabei wird dann diese Zahlung jedoch von der Wohnbeihilfe ersetzt. Nähere Informationen und Ansprechpartner zum Wohnbeihilfe Antrag in Wien findet man hier.

Wohnbeihilfe Antrag in Kärnten

Auch in in Kärnten können Bürger einen Antrag auf die Wohnbeihilfe stellen, wenn sie eine EU- oder die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ferner muss sich die betreffende Wohnung in Kärnten befinden und als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Dabei ist ein Antrag auf Wohnbeihilfe nur dann sinnvoll, wenn der Wohnungsaufwand ohne die Beihilfe nicht zumutbar ist für den Antragsteller. Außerdem darf der Antragsteller auch kein befreundetes oder verwandtes Verhältnis zum Vermieter der Wohnung haben.

Für den Fall, dass die Bewohner z. B. mit dem Vermieter eng befreundet sind und nur einen Teil der vereinbarten Miete zahlen müssen, dann wird ein Antrag auf Wohnbeihilfe immer abgelehnt. Ferner wird ein Antrag auch dann abgelehnt, wenn die Wohnung vom eigenen Dienstgeber zur Verfügung gestellt wurde. Dabei geht die Behörde immer davon aus, dass die Miete vom Arbeitgeber komplett oder teilweise übernommen wird. Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden, steht der Bewilligung des Antrags auf Wohnbeihilfe nichts mehr im Weg. Für genauere Informationen zum Anspruch und der Höhe der Wohnbeihilfe kann man sich hier informieren.

Wohnbeihilfe Antrag in Niederösterreich

Bewohner in Niederösterreich haben nur dann einen Anspruch auf Wohnbeihilfe, wenn die die österreichische oder der EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Auch hier muss der Antragsteller der Hauptmieter der Wohnung sein und es muss sich um seinen Hauptwohnsitz handeln. Für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz in einer anderen Wohnung befindet, wird der Antrag von den Behörden immer abgelehnt.

Ferner gehört zu den weiteren Kriterien der unzumutbare Wohnungsaufwand in der Wohnung. Dabei wird auf der aktuellen Webseite von Niederösterreich genau erklärt, was als zumutbar gilt und was nicht. Jedoch können sich diese Regeln jedes Jahr ändern und erweitern. Deshalb sollten Antragsteller gut aufpassen und sich auf den entsprechenden Webseite der Bundesländer aktuell informieren. Weitere Informationen zum Wohnbeihilfe Antrag in Niederösterreich finden Sie hier.

Antragstellung für Wohnbeihilfe in der Steiermark

Im Bundesland Steiermark dürfen Personen einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen, wenn sie in einer Miet- oder einer Eigentumswohnung leben. Dabei dürfen nicht nur EU-Bürger, sondern auch Flüchtlinge Wohnbeihilfe beziehen, sofern sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Ferner muss der Antragsteller volljährig sein, wenn er einen Antrag gestellt wird. Ein Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn die Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wurde. Die aktuellen Gesetze und Regeln für das Bundesland Steiermark können online eingesehen werden, wo dann die Voraussetzungen für den Wohnbeihilfe Antrag ausführlich beschrieben werden. Entsprechende Informationen für die Steiermark findet man hier.

Voraussetzungen für den Wohnbeihilfe Antrag im Burgenland

Damit Antrag auf Wohnbeihilfe im Burgenland bewilligt wird, müssen die Personen entweder die österreichische oder die EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Auch muss es sich beim Antragsteller um den Hauptmieter der Wohnung handeln und es muss der Hauptwohnsitz sein. Für den Fall, dass der Antragsteller zwei Wohnsitze hat, kann er den Antrag auf die Wohnbeihilfe nur für den Hauptsitz stellen. Ferner muss er ein eines dringenden Wohnbedürfnis nachweisen können.

Außerdem muss sich das aktuelle Nettoeinkommen unter dem Mindestbetrag befinden. Für nähere Informationen können Bürger aus dem Burgenland sich auf offiziellen Webseiten informieren. Auch im Burgenland werden die Regeln und Gesetze für die Wohnbeihilfe jedes Jahr angepasst, so dass auch die Höhe der Wohnbeihilfe schwanken kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Antragstellung in allen anderen Bundesländern

Auch für weitere Bundesländer in Österreich gelten entsprechende Bestimmungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. Für konkrete Informationen zur Ausgestaltung die Regelungen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg besuchen Sie bitte die entsprechenden offiziellen Webseiten der Länder mit den konkreten Informationen. Diese finden Sie:

Wie kann ein Anwalt für Mietrecht beim Wohnbeihilfe Antrag helfen?

Eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht kann durchaus sinnvoll sein, wenn man einen Wohnbeihilfe Antrag stellen möchte. Dabei kann dieser über die aktuellen Regelungen im entsprechenden Bundesland zu Bewilligung einer Wohnbeihilfe aufklären und dann im Einzelfall auch prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner kann ein Anwalt für Mietrecht seinem Mandanten auch dabei helfen, entsprechende Dokumente für die Antragstellung vorzubereiten und ihn bei der Anfertigung des Antrags unterstützen.

Ferner kann ein Anwalt für Mietrecht auch bereits im Vorfeld die Höhe eines Anspruchs auf Wohnbeihilfe ermitteln. Für den Fall, dass ein Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt werden sollte, kann ein Anwalt für Mietrecht auch überprüfen, ob eine Ablehnung rechtlich angemessen war oder ob man ggf. weitere Schritte unternehmen kann, um einen Anspruch auf Wohnbeihilfe nachzuweisen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zum Thema Wohnbeihilfe Antrag.

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FAQ: Wohnbeihilfe Antrag

Die Wohnbeihilfe kann sowohl in Papierform als auch online vom Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird.
Die Bearbeitung und Erledigung von Anträgen auf Wohnbeihilfe kann bis zu 8 Wochen dauern. Haben Sie daher bitte Geduld, die Nachzahlung einer allfällig gewährten Wohnbeihilfe erfolgt ab Antragstellung.
Ähnlich zu Wien, gibt es im Burgenland keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe, wenn bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen wird, bzw. kann die entsprechende Mindestsicherung dann entsprechend gekürzt werden.
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