Wohnbeihilfe Antrag in Kärnten
Auch in in Kärnten können Bürger einen Antrag auf die Wohnbeihilfe stellen, wenn sie eine EU- oder die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ferner muss sich die betreffende Wohnung in Kärnten befinden und als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Dabei ist ein Antrag auf Wohnbeihilfe nur dann sinnvoll, wenn der Wohnungsaufwand ohne die Beihilfe nicht zumutbar ist für den Antragsteller. Außerdem darf der Antragsteller auch kein befreundetes oder verwandtes Verhältnis zum Vermieter der Wohnung haben.
Für den Fall, dass die Bewohner z. B. mit dem Vermieter eng befreundet sind und nur einen Teil der vereinbarten Miete zahlen müssen, dann wird ein Antrag auf Wohnbeihilfe immer abgelehnt. Ferner wird ein Antrag auch dann abgelehnt, wenn die Wohnung vom eigenen Dienstgeber zur Verfügung gestellt wurde. Dabei geht die Behörde immer davon aus, dass die Miete vom Arbeitgeber komplett oder teilweise übernommen wird. Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden, steht der Bewilligung des Antrags auf Wohnbeihilfe nichts mehr im Weg. Für genauere Informationen zum Anspruch und der Höhe der Wohnbeihilfe kann man sich hier informieren.
Wohnbeihilfe Antrag in Niederösterreich
Bewohner in Niederösterreich haben nur dann einen Anspruch auf Wohnbeihilfe, wenn die die österreichische oder der EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Auch hier muss der Antragsteller der Hauptmieter der Wohnung sein und es muss sich um seinen Hauptwohnsitz handeln. Für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz in einer anderen Wohnung befindet, wird der Antrag von den Behörden immer abgelehnt.
Ferner gehört zu den weiteren Kriterien der unzumutbare Wohnungsaufwand in der Wohnung. Dabei wird auf der aktuellen Webseite von Niederösterreich genau erklärt, was als zumutbar gilt und was nicht. Jedoch können sich diese Regeln jedes Jahr ändern und erweitern. Deshalb sollten Antragsteller gut aufpassen und sich auf den entsprechenden Webseite der Bundesländer aktuell informieren. Weitere Informationen zum Wohnbeihilfe Antrag in Niederösterreich finden Sie hier.
Antragstellung für Wohnbeihilfe in der Steiermark
Im Bundesland Steiermark dürfen Personen einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen, wenn sie in einer Miet- oder einer Eigentumswohnung leben. Dabei dürfen nicht nur EU-Bürger, sondern auch Flüchtlinge Wohnbeihilfe beziehen, sofern sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Ferner muss der Antragsteller volljährig sein, wenn er einen Antrag gestellt wird. Ein Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn die Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wurde. Die aktuellen Gesetze und Regeln für das Bundesland Steiermark können online eingesehen werden, wo dann die Voraussetzungen für den Wohnbeihilfe Antrag ausführlich beschrieben werden. Entsprechende Informationen für die Steiermark findet man hier.