Rechte des Mieters in Bezug auf die Kündigung
Grundsätzlich ist die Kündigung eines Mietvertrages in Österreich gesetzlich geregelt. Dabei hat bei allen Mietverträgen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, der Mieter deutlich mehr Rechte als der Vermieter. Wenn es um die Kündigung des Mietobjektes geht, muss sich jedoch auch ein Mieter an eine Kündigungsfrist halten, die in den meisten Fällen drei Monate beträgt. Allerdings kann diese je auch Vertrag auch kürzer oder länger ausfallen.
Generell sollte eine Kündigung immer schriftlich ausgesprochen werden. Dabei gibt es jedoch keine Verpflichtung einen Nachmieter zu stellen, er kann jedoch Vorschläge machen. Für den Fall, dass ein Mieter jedoch grundsätzliche Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht einhält, ist auch der Vermieter berechtigt, zu kündigen. Hierbei kann dies z. B. gegeben sein, wenn unberechtigterweise eine nicht erlaubte Untervermietung vorliegt.
Jedoch gilt dies nur für den Fall, dass das Mietobjekt komplett untervermietet wurde, bei einer Untervermietung einzelner Zimmer ist dies nach dem Gesetz nicht möglich, es sei denn, es wurde explizit im Mietvertrag ausgeschlossen. Auch für den Fall, dass die Miete nicht bezahlt wird, kann die Kündigung drohen. Wenn er wegen Nichtzahlung der Miete verklagt wird, kann er jedoch bis zum Ende der Gerichtsverhandlung durch ein Begleichen des Mietrückstandes eine Kündigung noch abwehren.
Allerdings muss er in diesem Fall auch die Kosten der Verhandlung tragen. In oft strittigen Fällen, kann auch eine Kündigung wegen einem besonders nachteiligen Gebrauch der Mietsache ausgesprochen werden. Hierzu können z. B. dauerhafte Lärmbelästigung, eine Verwahrlosung der Wohnung oder auch strafbare Handlungen gegen Mitmieter führen. Allerdings muss der Vermieter in diesen Fällen das zugrunde liegende Fehlverhalten des Mieters auch eindeutig nachweisen können.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht einem Mieter helfen?
Mieter können in einem Mietverhältnis eine Reihe von Problematiken mit dem Vermieter zu lösen haben. Dabei ist es oftmals ratsam, bei speziellen Themen vorab die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht einzuholen. Dabei kann ein Anwalt für Mietrecht zunächst einmal klären, wie im konkreten Fall die gesetzliche Rechtslage ist und welche Besonderheiten aus dem Mietvertrag zu berücksichtigen sind. Ferner wird ein Anwalt für Mietrecht seinen Mandanten natürlich auch zu einer geeigneten Vorgehensweise beraten.
Die Themen können hierbei vielfältig sein und reichen von Mietminderungen über Kündigung bis hin zu Betriebskostenabrechnungen und Übernahme von Reparaturen reichen. Für den Fall, dass sich keine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter im konkreten Fall erreichen lässt, wird ein Anwalt für Mietrecht seinen Mandanten natürlich auch vor Gericht vertreten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht als Mieter.