Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode
Für den Fall, dass es während einer Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel kommt, kann der Mieter, der die Wohnung verlässt, eine Zwischenablesung verlangen, die er jedoch selber bezahlen muss. Auch in diesem Fall erfolgt eine Abrechnung jedoch dann auch erst am Ende der Abrechnungsperiode. Hierbei können dann die Kosten auf der Basis der Zwischenablesung zwischen dem alten und dem neuen Mieter aufgeteilt werden. Für den Fall, dass keine Zwischenablesung stattfindet, werden die Kosten entsprechend der Mietzeit pauschal abgerechnet, also z. B. 3/12 Vormieter bei Auszug Ende März und 9/12 Nachmieter.
Bezahlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
Wenn sich aus der Heizkosten Abrechnung ein Überschuss, muss dieser innerhalb von zwei Monaten an den Mieter zurückgezahlt werden, ebenso wie ein Fehlbetrag, der in der gleichen Frist nachgezahlt werden muss. Wichtig ist auch eine zeitnahe Kontrolle der Abrechnung, denn einen Einspruch gegen die Heizkostenabrechnung muss man innerhalb von 6 Monaten nach der Rechnungslegung einreichen. Andernfalls gilt die Abrechnung als anerkannt.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht beim Thema Heizkosten helfen?
Will man als Mieter eine Heizkosten Abrechnung überprüfen, so kann ein Gang zu einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht durchaus sinnvoll sein. Hierbei kann dieser anhand des bestehenden Mietverhältnisses zunächst einmal prüfen, welche rechtlichen Grundlagen für die Heizkosten Abrechnung gültig sind und auch prüfen, ob die Heizkosten Abrechnung korrekt erstellt wurde. Dabei kann er bei einer fehlerhaften Abrechnung seinen Mandanten unterstützen, entsprechende Zusatzinformationen einzuholen und diese zu überprüfen.
Ferner kann ein erfahrener Anwalt für Mietrecht bei überhöhten Abrechnungen auch einen Einspruch für seinen Mandanten vorbereiten und eine dementsprechende Begründung verfassen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zum Thema Heizkosten.