Beispiel für die Berechnung von Heiz- und Warmwasserkosten
Es handelt sich im Beispiel um ein Mietshaus mit 10 Wohnungen (insgesamt 1000 m2 beheizbare Nutzfläche) mit Zentralheizung und zentraler Warmwasseraufbereitung. In den Nutzungsobjekten sind Verbrauchserfassungsgeräte angebracht: an den Heizkörpern sind Verdunstungszähler, an den Warmwasserleitungen sind Wasser(durchlauf)zähler installiert.
- Abrechnungsperiode 1. 9. 2018 bis 31. 8. 2019: für diese Periode ergeben sich für das gesamte Gebäude Energiekosten (z. B. Kosten der Pellets) von € 10.000,– und sonstige Kosten in der Höhe von 1.000,— Euro.
A) Aufteilung der Kosten zwischen Heizung und Warmwasser
Die Trennung und Zurechnung der Energiekosten (€ 10.000,-) zu Heizung einerseits und Warmwasser andererseits ist im Beispiel durch Messung oder Ermittlung nicht möglich; Da auch keine anderslautende, einstimmige Vereinbarung existiert, wird deshalb getrennt in € 7.000,– Energiekosten für Heizung (70% der Gesamtenergiekosten) und € 3.000,– Energiekosten für Warmwasser (30% der Gesamtenergiekosten). Die sonstigen Kosten werden nach der beheizbaren Nutzfläche aufgeteilt: Also € 1000,– : 1000 m2 = 1,0 €/m2.
B) Aufteilung der Energiekosten für Heizung
Da auch hier keine einstimmige Vereinbarung existiert, werden die Kosten nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel angewandt: Die Energiekosten für Heizung (€ 7.000,–) werden verteilt zu 65% (€ 4.550,–) nach dem gemessenen Verbrauch und zu 35% (€ 2.450,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.
C)Aufteilung der Energiekosten für Warmwasser
Auch hierfür wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel angewandt. Die Energiekosten für Warmwasser (€ 3.000,–) werden verteilt zu 65% (€ 1.950,–) nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35% (€ 1.050,–) nach der beheizbaren Nutzfläche. Insgesamt werden also verbrauchsunabhängig nach beheizbarer Nutzfläche folgende Kosten abgerechnet:
- alle sonstigen Kosten (= € 1.000)
- 35% der Energiekosten für Heizung (= € 2.450,–)
- 35% der Energiekosten für Warmwasser (= € 1.950,–)
- Hingegen werden folgende Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet:
- 65% der Energiekosten für Heizung (= € 4.550,–)
- 65% der Energiekosten für Warmwasser (= € 1.050,–)
D) Ablesung Wohnung PTL (Parterre Links)
- Heizung: Insgesamt werden für das Mietobjekt 612 Verbrauchseinheiten gemessen, davon in der Wohnung PTL 12 Verbrauchseinheiten bei 65 qm Nutzfläche.
- Warmwasser: Insgesamt werden für alle Nutzungsobjekte 1240 Verbrauchseinheiten gemessen, davon 40 in der Wohnung PTL.
E) Ermittlung der Kosten für Wohnung PTL
Verbrauchsunabhängig aufgeteilte Kosten:
- € 1.000,–: 1.000 m2 x 65 m2 = € 65,00
- € 2.450,– : 1000 m2 x 65 m2 = € 159,25
- € 1.950,– : 1000 m2 x 65 m2 = € 126,75
Verbrauchsabhängig aufgeteilte Kosten:
- € 4.550 : 612 x 12 = € 89,21
- € 1050,– : 1240 x 40 = € 33,60