Verbürgung der Mietkaution
Beim Garantiemodell Verbürgung der Mietkaution greift die Hilfe beim Abschluss eines neuen Wohnungsmietvertrages. Hierbei soll sie einkommensschwachen Wohnungssuchenden helfen, die Einschränkungen, die sich durch die Mietkaution in Höhe von zumeist 3 Monatsmieten ergeben, zu überwinden bei der Wohnungssuche. In diesem Fall können dann private Organisationen für die Mietkaution bürgen.
Dabei verbürgen sie zumeist keine Barkautionen, sondern übernehmen nach Auflösung des Mietverhältnisses ggf. Forderungen des Vermieters zur Instandhaltung der Wohnung bei Schadensfällen oder ausstehende Mietzinsen in der Höhe von max. drei Monatsmieten. In diesem Modell leisten die Mietenden zur Risikoabdeckung eine Einmaleinlage von 15 Prozent der insgesamt verlangten Mietkaution in einen Solidaritätsfonds und bezahlen eine Einschreibe- und Verwaltungsgebühr.
Solidarhaftung
Im Garantiemodell Solidarhaftung ist eine Mithaftung einer privaten Organisation im Mietvertrag vorgesehen, um sozial benachteiligten Menschen den Zugang und auch den Erhalt von Wohnraum zu ermöglichen. Dabei haften dann die Organisationen neben der finanziellen Garantie für den Mietzins auch für die Nebenkosten sowie weitere Forderungen, die dem Vermieter aufgrund des Mietvertrages zustehen. Dies bietet einem Vermieter somit auch eine rechtliche Absicherung, da die Organisationen die Mieter auch bei allfälligen Problemen im Mietverhältnis und in der Nachbarschaft zu begleiten.
Deshalb ist dem Vermieter dadurch eine Sicherheit garantiert, die die Mietenden selbst so nicht geben können. In diesem Model wird keine Mietkaution übernommen, jedoch unterstützen die Organisationen die Mietenden dabei, diese aufbringen zu können. Ferner werden Kosten für Schäden oder Mietzinsausfälle, die die Mieter nicht selber begleichen können und die über die Kautionshöhe hinausgehen, aus den Rückstellungen eines Stiftungsfonds beglichen.
Übernahme Mietvertrag
Im Garantiemodell Übernahme Mietvertrag unterzeichnet die Organisation den Mietvertrag auf eigenen Namen und überantwortet die Wohnung sozial Benachteiligten, die keine angemessene Wohnung finden können oder kurz vor einer Zwangsräumung stehen. Meist werden diese Verträge zunächst befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Das Angebot ist häufig mit einer sozialen Begleitung kombiniert, um bei Problemen zu vermitteln und die Mietenden zu unterstützen, künftig wieder selbständig Mietverhältnisse einzugehen. Diese Organisationen bieten mit dem Mietvertrag eine Garantieerklärung, übernehmen aber zumeist keine Mietkaution.