Berechnung der Mietkautionszinsen
Wie hoch die Zinsen aus der Anlage der Mietkaution sind, hängt vom konkreten Fall der Anlageform ab. Wir können diese Frage an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre Bank oder einen Berater, der die Sache mit Ihnen gemeinsam durchrechnet. Haben Sie dem Vermieter die Kaution in Bar gegeben oder überwiesen, ist es sinnvoll, sich vierteljährlich die Zinsaufstellung zukommen zu lassen, damit Sie auch über ein längeres Mietverhältnis hin, die richtige Verzinsung kontrollieren können.
Zinsen für die Mietkaution
Auch diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Zinslage ändert sich stetig, bei Geldanlagen in Depots können ganz andere Zahlen aufgerufen werden als bei einem simplen Sparbuch. In der Regel gehen Schlichtungsstellen und Gerichte immer von branchenüblichen Sparzinsen aus. Das ist der Zinssatz, der für täglich fällige Spareinlagen anfällt. Früher wurde dieser auch Eckzins genannt.
Mietkautionsrückzahlung
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen und die Wohnung an den Vermieter übergeben, muss dieser die Kaution zurückzahlen. Doch gibt es dafür Fristen, dürfen Teile der Kaution einbehalten werden und wann hat der Vermieter das Recht, die Kaution nicht wieder auszuzahlen?
Fristen für die Rückzahlung der Kaution
§16b des Mietrechtsgesetzes besagt, dass die Rückgabe der Mietkaution unverzüglich nach Rückstellung erfolgen muss. Meist vergehen etwa zwei Wochen, bis Sie die Kaution zurückerhalten. Doch dies muss nicht immer so sein. Zum einen kann der Vermieter die Kaution einbehalten, um damit Forderungen gegen Sie auszugleichen. Dies können Mietzinsschulden sein, aber auch Mängel in der Wohnung, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Auch werden in manchen Fällen Teile der Kaution einbehalten, da Betriebskostenabrechnungen noch nicht vorliegen. Erst, wenn die gesamten Betriebskosten bis zu Ihrem Auszug berechnet worden sind, gibt es dann die volle Kaution zurück.
Vermieter verweigert Rückzahlung der Kaution
Wenn es länger als die zwei Wochen dauert, oder der Vermieter aus anderen Gründen die Rückzahlung der Kaution gänzlich verweigert, können Sie den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Die Gründe können vielfältig sein, doch meistens geht es dabei um Mängel in der Wohnung, die Sie verursacht haben, oder Umbauten, die mit dem Vermieter nicht abgesprochen waren und für deren Rückbau nun Ihre Kaution verwendet werden soll. Nicht in allen Fällen aber hat der Vermieter auch das Recht, die Kaution einzubehalten, wie wir kurz im nächsten Abschnitt erläutern. Weigert sich Ihr Vermieter, die Kaution zurückzuzahlen und reagiert er nicht auf Ihre schriftliche Einforderung haben Sie zwei Möglichkeiten, dennoch an Ihr Geld zu kommen.
- Die Kaution wurde in Bar hinterlegt bzw. überwiesen. Im Außenstreitverfahren stellen Sie einen Antrag auf Feststellung des Betrages. Schlichtungsstellen suchen dann nach einer Lösung.
- Die Kaution befindet sich auf einem Sparbuch oder einem anderweitig verpfändeten Konto. Beim zuständigen Bezirksgericht reichen Sie Klage auf Rückzahlung ein.
Ziehen Sie bei Streitigkeiten um die Rückzahlung der Mietkaution unbedingt einen Fachanwalt für Mietrecht zurate. Feststellungs- und Klageverfahren sind aufwendig und kompliziert. Wir raten Ihnen, sich nicht allein durch den Amts-Dschungel zu kämpfen.