Kann man als Vermieter auch nachträglich einen Vertrag befristen
Ein unbefristeter abgeschlossener Mietvertrag kann nicht nachträglich noch befristet werden. Für den Fall, dass ein Mieter nach Abschluss eines unbefristeten Vertrages einer Befristung nicht zustimmt, ist dies auch kein zulässiger Kündigungsgrund. Aus diesem Grund ist es also immer notwendig, vor Vertragsabschluss diese Konditionen genau abzustimmen. In der Praxis kommt es dabei häufig vor, dass mündlich keine Befristungen besprochen wurden, diese jedoch dann im schriftlichen Mietvertrag eingebaut werden. Deshalb sollte man einen Mietvertrag vor Unterschrift immer nochmals genau prüfen.
Verlängerung des befristeten Mietvertrages
Generell muss man bei der Verlängerung von zeitlich begrenzten Mietverträgen zwischen der ausdrücklichen und der automatischen unterscheiden. Hierbei unterscheiden sich die beiden durch die vertragliche Vorbereitung, die bei der ausdrücklichen Verlängerung entsprechend vorgesehen ist.
Ausdrückliche Verlängerung
In manchen Fällen wird bei Abschluss eines befristeten Mietvertrages schon eine Ausdehnung nach dem Ende der Befristung dem Mieter in Aussicht gestellt. Allerdings kann sich ein Mieter auf Formulierungen wie „Verlängerung ist möglich“ im Mietvertrag nicht verlassen, da es sich hierbei nicht um eine fixe Zusage handelt. Allerdings kann auch eine klare vertragliche Absicherung einer Ausdehnung im Mietvertrag vereinbart werden.
Hierbei kann dann im ersten Mietvertrag bereits vereinbart werden, dass ein Mieter unter der Voraussetzung von bestimmten Vorgaben (wie z. B. eine pünktliche Zahlung der Miete) ein Recht auf Ausdehnung der Dauer ausüben kann. Dabei muss dann diese immer auch wieder mindestens drei Jahre betragen. In der Praxis wird oft erst kurz vor der Beendigung der Frist eine Ausdehnung vereinbart oder entsprechend, ein neuer Vertrag geschlossen. Dabei muss diese im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG 3 Jahre betragen, kann natürlich aber für einen längeren Zeitraum vereinbart werden oder es wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen.
Automatische Verlängerung
Für den Fall, dass ein Mieter nach Ende der Befristung einfach in der Wohnung bleibt und der Vermieter auch keine weiteren Schritte unternimmt, um das Mietverhältnis zu beenden, tritt im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG eine automatische Verlängerung um 3 Jahre ein. Wenn ein Mietvertrag bereits einmal automatisch verlängert wurde, führt eine weitere Untätigkeit des Vermieters nach Ablauf der zweiten Befristung dann automatisch dazu, dass sich der befristete Vertrag in einen unbefristeten umwandelt.
Will ein Vermieter die automatische Ausdehnung verhindern, so muss er rechtzeitig vor Ende der Frist seinen Mieter auffordern, zum Ende der Befristung die Wohnung zu verlassen. Bei einer automatischen Ausdehnung des Mietvertrags muss ein Mieter zudem nicht wieder ein Jahr bis zu einer Kündigung warten, sondern er kann den Vertrag dann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Monats kündigen.