Delogierung abwenden
Als Mieter kann man eine Zwangsräumung während des Gerichtsprozesses noch abwenden, wenn man seine Mietschulden begleicht oder auch freiwillig auszieht. Dabei können Mieter mit höheren Mietschulden versuchen, mit der Hausverwaltung eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für den Fall, dass das Gericht bereits eine Zwangsexekution bewilligt hat, liegt es im Ermessen des Vermieters, auf weitere Lösungsvorschläge des Mieters zur Abwendung der Zwangsräumung noch einzugehen. Zu diesem Zeitpunkt kann der Vermieter dann die Zwangsräumung vollstrecken, auch wenn der Mieter seine Schulden bezahlt.
Wenn der Räumungstermin feststeht, kann der Mieter jedoch noch einen Aufschub beantragen und die Zwangsvollstreckung damit verzögern. Hierbei ist dies immer dann möglich, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, wenn die Räumung aufgrund einer Krankheit des Mieters nicht möglich ist oder aus ähnlich schwerwiegenden Gründen. Für den Fall, dass Mieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und dringende Hilfe benötigen, können sie sich auch an die Präventionsstellen in ihrer Stadt wenden. Hierbei bieten diese immer dann Unterstützung an, wenn der Mieter von akuter Wohnungslosigkeit bedroht ist. Diese bieten Unterstützung bei drohender Wohnungslosigkeit an.
Was tun bei nicht abwendbarer Delogierung?
Für den Fall, dass man es als Mieter nicht schafft, das Räumungsverfahren noch abzuwenden, ist es grundsätzlich zu empfehlen, die entsprechende Wohnung selbst vollständig vor dem Räumungstermin zu räumen und diese auch besenrein zu hinterlassen. Außerdem sollte man dem Vermieter vor dem Räumungstermin auch die Schlüssel übergeben.
Dadurch kann der Einsatz eines Schlossers zum Räumungstermin vermeiden werden. Außerdem erspart man sich auch den Einsatz eines Räumungsunternehmens und die kostspielige Einlagerung der Einrichtungsgegenstände sowie die Endreinigung. Als betroffener Mieter sollte man rechtzeitig Kontakt mit der Wohnungssicherung aufnehmen, wie z. B. der Caritas. Dabei kann man mit diesen Organisationen gemeinsam Lösungen suchen bei hohen Mietrückständen oder bei einer drohenden Wohnungslosigkeit.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht bei der Delogierung helfen?
Damit ein Vermieter bei Gericht zu seinem Recht kommen kann, muss er zuvor alle erforderlichen Schritte ergreifen. Deshalb ist es für Privatvermieter immer ratsam, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden. Hierbei kann ein Anwalt für Mietrecht den Eigentümer in allen Aspekten rund ums Räumungsverfahren beraten und dabei auch sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Räumungsklage erfüllt sind. Ferner übergeben auch Hausverwaltungen solche Fälle meist an eine Rechtsabteilung, die sich um die Durchsetzung der Räumungsklage kümmert.
Ein Anwalt für Mietrecht kümmert sich dabei nicht nur um die rechtswirksame Begründung der Räumungsklage sondern vertritt seinen Mandanten natürlich auch bei einer Gerichtsverhandlung. Ferner stellt er sicher, dass alle notwendigen Fristen im Ablauf eingehalten werden und keine unnötigen Verzögerungen entstehen. Außerdem kann ein Anwalt für Mietrecht auch direkt mit dem betroffenen Mieter verhandeln und ggf. Lösungsvorschläge erarbeiten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht bei der Delogierung.