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Wohnungsübergabe­protokoll § Bedeutung & Inhalte

Egal ob sie in eine Wohnung ein oder aus einer Wohnung ausziehen, ist ein Wohnungsübergabeprotokoll empfehlenswert. In beiden Fällen ist das Übergabeprotokoll zwar keine Pflicht. Dennoch kann es in jedem Fall nützlich sein. Hier erfahren Sie alles zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll. Was es mit dem Übergabeprotokoll auf sich hat, warum es wichtig ist und was Sie als Mieter oder Vermieter bei einem Wohnungsübergabeprotokoll beachten sollten. Außerdem erfahren Sie wie Ihnen ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein kann.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Allgemeines zum Wohnungs­übergabeprotokoll

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Schriftstück, das bei Einziehen in und Ausziehen aus einer Wohnung den Zustand der Wohnung beschreibt. Das bedeutet, dass dort alle Mängel, Schäden, die Übergabe der Schlüssel und auch sonstige Verabredungen zwischen Vermietern und Mietern dokumentiert werden.

Bedeutung des Wohnungs­übergabeprotokolls

Das Protokoll zur Übergabe einer Wohnung oder eines Hauses in Österreich ist wichtig, da es im Streitfall z.B. bei der Kündigung des Mietvertrages dokumentiert, welche Schäden oder Mängel bereits vorlagen beim Einzug in eine Wohnung.
Gut zu wissen
Nur unterschrieben gültig!
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein rechtsgültiger Beweis, der bei Streitigkeiten verwendet werden kann. Allerdings nur, wenn es vom Mieter und Vermieter unterschrieben wurde.

Für Mieter

Für Mieter ist das Wohnungsübergabeprotokoll wichtig, da es als gesetzlicher Beweis für eventuelle Mängel und Schäden gilt. Weiterhin werden darin auch die Zählerstände festgehalten. Dies kommt zum Tragen, wenn der Vermieter im Nachgang eine hohe Nachzahlung schickt, die eventuell nicht berechtigt ist.

Für Vermieter

Idealerweise ist das Wohnungsübergabeprotokoll nicht lang, da es keine großen Mängel in der Wohnung gibt. Im Falle von nötigen Reparaturen, sollten diese im Übergabeprotokoll der Wohnung festgehalten werden. Weiterhin ist es von Vorteil Fotos von den vorliegenden Schäden zu machen. Dies gilt vor allem für Armaturen, Fliesen, Kratzer im Parkett. Aber auch für Risse und Feuchtigkeitsschäden. Bei Altbauwohnungen sollte man darüber hinaus Fotos von den Fensterrahmen machen. Mit einem sorgfältig erstellten Wohnungsübergabeprotokoll sind sie als Vermieter auf der sicheren Seite.

Infografik
Wichtige Fakten zum Wohnungsübergabe­protokoll

Inhalte des Wohnungs­übergabeprotokolls

Im Allgemeinen gibt es für ein Wohnungsübergabeprotokoll keine gesetzlichen oder formalen Vorgaben. Dennoch sollten gewisse Punkte festgehalten werden.

Checkliste für Vermieter

In dem Übergabeprotokoll für eine Wohnung sollten die folgenden Punkte festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Die Strom- und Gaszählerstände
  • Die bei der Übergabe anwesenden Personen
  • Eine Liste aller Einrichtungsgegenstände
  • Der Zustand und das ungefähre Alter einzelner Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Waschmaschine, Baujahr 2016, sehr guter Zustand)
  • Beurteilung des Zustandes der Wohnung (nach Räumen getrennt)
  • Mängel, die eventuell erst bei der Wohnungsübergabe auffällig wurden
  • Zustand und Art der Oberflächen ( Beispiel: weiße Badfliesen, eine gebrochen)
  • Besprochene Schäden und wann diese von Ihnen, dem Vermieter behoben werden
  • Die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden (inklusive Schlüssel)
  • Die Funktionen der einzelnen Schlüssel (Schlüssel zum Dachgeschoss, Keller unter anderem)
  • Fotos der beschriebenen Mängel/Einrichtungsgegenstände

Checkliste für Mieter

Stellen Sie sicher, dass alle Schäden und Mängel der Wohnung in das Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen werden. Zu guter Letzt ist es bezüglich des Übergabeprotokolls für Ihre Wohnung natürlich wichtig, dass Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen lassen.

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Worauf sollten Vermieter bei der Wohnungsübergabe achten?

Nach dem Unterschreiben des Übergabeprotokolls, geht es an die Schlüsselübergabe. Insbesondere sollten Vermieter beim Auszug darauf achten, dass auch wirklich alle Schlüssel zurückgegeben werden. Zusätzlich müssen alle Schlüssel, die der Mieter anfertigen lassen hat, zurückgegeben werden. Im Fall, dass Schlüssel verloren wurden, steht dem Vermieter normalerweise Schadensersatz zu. Die Begehung der Wohnung sollte bei Tageslicht erfolgen, so lassen sich keine Mängel übersehen.

Was sollten Mieter bei der Wohnungs­übergabe beachten?

Zum Einzug sollte der Mieter mit dem Vermieter einen Termin vereinbaren, wo sie die Wohnung noch einmal gemeinsam anschauen. Rechnen Sie dafür genügend Zeit ein und brechen Sie den Termin nicht übers Knie. Im besten Fall bringen sie als Mieter noch einen Zeugen mit. Denn vier Augen sehen mehr als zwei. Günstigenfalls geschieht dies bei Tageslicht.

So können weniger Mängel übersehen werden, die Ihnen als Mieter später zur Last gelegt werden können. Obwohl diese durch Ihren Vormieter verursacht wurden sind. Es ist empfehlenswert noch einmal genau hinzuschauen, ob die Wohnung auch in dem Zustand ist, wie besprochen wurde. Wurden die eventuell vorher besprochenen Schäden schon repariert? Wenn nicht, wann geschieht das? Sind alle im Mietvertrag beschriebenen Bestandteile der Wohnung auch so vorhanden?

Wohnungsauszug bzw. Wohnungsrückgabe

Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe sollte persönlich erfolgen. Deswegen ist der Vermieter in besten Fall in der Nähe, wenn der Mieter auszieht. Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte erst erstellt werden nachdem alle Möbel ausgeräumt sind. Denn auch während des Umzuges besteht die Gefahr, dass noch Schäden entstehen. Besichtigen Sie noch einmal gemeinsam mit Ihrem Vermieter/Mieter die Wohnung und erstellen Sie anschließend das Wohnungsübergabeprotokoll.

Streit zwischen Vermieter und Mieter vorbeugen

Oftmals behalten Vermieter einen Teil der Mietkaution ein, wenn Sie kleinere Schäden im Mietobjekt feststellen. Allerdings ist das nicht erlaubt, wenn die Schäden nicht nachweislich durch den Mieter verursacht wurden oder über eine normale Abnutzung hinaus reichen. Erst wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde, darf er die Kaution einbehalten. Ein Wohnungsübergabeprotokoll dient als Grundlage, dass dies nachgewiesen werden kann. Beziehungsweise, dass die angezettelten Mängel schon vorher vorhanden waren.

Wie kann ein Anwalt beim Wohnungs­übergabeprotokoll helfen?

Das Wohnungsübergabeprotokoll kann ein wichtiges Dokument sein, wenn es bei einem Auszug zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter für die Beseitigung von Schäden kommt. Für den Fall, dass keine Einigung über Schadensausbesserung zu erreichen ist, kann es sinnvoll sein, als Mieter einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren. Dabei kann ein Anwalt für Mietrecht anhand des Wohnungsübergabeprotokolls bei Einzug und Auszug auch einen ersten Eindruck über den Schadensfall gewinnen und seinen Mandanten zu einer weiteren Vorgehensweise beraten.

Ferner wird er seinen Mandanten natürlich auch detailliert darüber aufklären, welche Schäden durch den Vermieter zu beheben sind und in welchen Fällen ein Mieter selbst dafür gerade stehen muss. Dabei spielt eben auch die gewöhnliche Abnutzung einer Wohnung eine Rolle und die Einschätzung, ob ein darüber hinausgehender Schaden entstanden ist. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll.

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FAQ: Wohnungsübergabe­protokoll

Das Protokoll kann vom Mieter oder Vermieter erstellt werden. Beide Parteien müssen das Protokoll unterschreiben.
Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Übergabeprotokoll. Bei dem Protokoll handelt es sich nicht um ein gesetzlich auszufüllendes Dokument, dennoch gilt es vor Gericht als Urkunde mit Beweiskraft.
Das Wohnungsübergabeprotokoll muss die nötigen Angaben zur Wohnung, Mieter und Vermieter sowie Ein- und Auszugsdatum enthalten. Ein vollständiges Übergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung bei Ein – und Auszug eines Mieters fest und enthält darüber hinaus Angaben zu den Zählerständen und z. B. zu der Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel.
Der Mieter muss kleinere Mängel selber beheben und kleinere Reparaturen genauso selber bezahlen wie den Ersatz kleinerer Gegenstände. Fachleute sprechen darum vom kleinen Unterhalt. Dazu gehören beispielsweise lockere Schrauben anziehen, Scharnieren ölen oder Abflüsse in Bad und Küche reinigen.
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