Grund #6 Streit wegen Lärmbelästigung
Ein beliebter Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist das Thema Lärmbelästigung. Melden andere Mieter dass ein Mieter angeblich zu laut ist, so können sie als Vermieter folgendes unternehmen. Sorgen sie dafür, dass der störende Nachbar in Zukunft die Störungen unterlässt. Denn sie sind verpflichtet, dass ihre Mieter nicht durch jemanden Dritten (einen anderen Mieter) gestört werden. Sollte dieser die Störung trotzdem nicht unterlassen, so haben sie unter bestimmten Umständen das Recht den störenden Mieter zu kündigen.
Streitiges Verfahren vor Gericht
Gibt es keine Aussicht auf Einigung bezüglich des Mietstreits landen viele Fälle vor Gericht. Allgemein kann man sagen, dass Streitigkeiten, denen das Zivilrechts zu Grunde liegt, grundsätzlich vor Gericht landen. Dazu gehören Räumungs- und Besitzstörungsklagen. Hier ist der erste Weg zum zuständigen Bezirksgericht. Allerdings sind die Kosten, die bei so einem Verfahren entstehen nicht zu unterschätzen. Sie berechnen sich nach einer Pauschale, die im Gerichtsgebührengesetz festgeschrieben ist. Zusätzlich hängen sie auch vom Streitwert ab.
Außergerichtlichtes Verfahren
Hingegen werden Fälle denen das Mietrechtsgesetz zugrunde liegt häufig in einem außergerichtlichen Verfahren geklärt. Dazu gehören Dinge wie zum Beispiel Mieterhöhung, Streitigkeiten zur Kautionsrückgabe oder wenn Erhaltungsarbeiten nicht durchgeführt werden. Hier gibt es in größeren Gemeinden wie unter anderem in Wien, St. Pölten, Innsbruck, Graz, Klagenfurt, Leoben, Linz, Mürzzuschlag, Neunkirchen, Stockerau und Salzburg eine sogenannte Schlichtungsstellen.
Das außergerichtliche Verfahren kostet hier in erster Instanz 78 Euro. Geht es in die nächsthöhere Instanz zum Landgericht so kostet das bereits 156 Euro. Die Kosten für die Klageeinreichung beim obersten Gerichtshof beläuft sich auf 234 Euro. Hat Ihre Gemeinde keine Schlichtungsstelle so hilft es nur Ihre Ansprüche beim zuständigen Bezirksgericht einzuklagen. Hierbei ist die sachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich.
Anwaltskosten bei einem Mietstreit
Die Anwaltskosten berechnen sich meistens auch nach dem Streitwert. Weiterhin ist zu unterscheiden, ob der Anwalt nach einem individuellen Stundensatz verrechnet oder nach Tarif. Dazu gibt es ein sogenanntes Rechtsanwaltstarifgesetz. Sie sind auf der Suche nach einem passenden Anwalt, um in einem Mietstreit auf der sicheren Seite zu sein? Bei Mietrechtsinfo.at finden Sie in unserer Anwaltssuche mit Sicherheit Ihren passenden Anwalt für Mietrecht.