Mietvertrag richtig aufsetzen
Abgesehen davon ist es wichtig den Mietvertrag richtig aufzusetzen, um in keine rechtlichen Fallstricke zu geraten. Dabei gibt es kleine feine Unterschiede. Je nachdem, um welches Mietobjekt es sich handelt. Denn nicht nur das Mietrechtsgesetz in Österreich findet Anwendung, sondern je nach Mietobjekt kann auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (AGBB), das Steuerrecht oder Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) Anwendung finden.
Mietvertrag für Wohnungen
Allgemein unterscheidet man bei der Vermietung von Wohnungen zwischen Altbau und Neubau. Alle Mietwohnungen, die noch vor 1.7.1953 gebaut und alle vermieteten Eigentumswohnungen, die vor dem 9.5.1945 erreicht wurden, unterliegen dem Mietrechtsgesetz. Kurzum MRG genannt. Demzufolge hat der Mieter einen besseren Schutz bezüglich Faktoren wie zum Beispiel Mietzinsbildung, Betriebskosten und Erhaltung etc.
Demgegenüber unterliegen Mitgegenstände, die nach dem 30.6.1953 und vermietete Eigentumswohnungen, die nach dem 8.5.1945 eine Baugenehmigung erhalten haben nur teilweise dem Mietrechtsgesetz. Von diesen Regelungen gibt es noch einige Ausnahmen, die man beachten sollte bei der Errichtung eines Mietvertrages, wenn man unter anderem eine Ferienwohnung vermieten möchte oder wenn es sich um sozialen Wohnungsbau handelt.
Mietvertrag für Häuser
Als erstes muss man darauf aufmerksam machen, dass bei der Vermietung von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt, sondern größtenteils das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (AGBB). Genauer gesagt findet es Anwendung, wenn der Mietvertrag nach dem 31.12.2001 abgeschlossen wurde. Alle davor abgeschlossenen Mietverträge fallen unter das Mietrechtsgesetz.
Daraus ergeben sich gesonderte Regelungen für die Kündigungsfrist und die Vereinbarung der Dauer eines Mietvertrages. Die Regelungen im AGBB zur Vertragserrichtung sind nicht sehr detailliert. Insbesondere deswegen empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Der Anwalt kann helfen, da nähere Regelungen in den individuellen Verträgen getroffen werden.
Mietvertrag für Geschäftslokale oder Büros
Allgemein gilt das Mietrechtsgesetz in Österreich für die Vermietung von Geschäftsräumen und Büros. Nichtsdestotrotz finden allerdings auch noch Regelungen zum Thema Umsatzsteuer der Wirtschaftskammer Österreich kurz WKO Anwendung. Um diese sollte man sich bei der Vermietung eines Geschäftslokals oder Büros Gedanken machen sollte. Sie finden auf dieser Seite auch Muster für Mietverträge zu den verschiedenen Mietobjekten.
Unter dem Strich empfiehlt es sich aufgrund der recht komplexen gesetzlichen Lage und um juristische Fallstricke zu vermeiden, einen sachkundigen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Ein Rechtsanwalt kann kompetent bei der Errichtung eines Mietvertrages helfen. Um den richtigen Anwalt für die Erstellung eines Mietvertrages zu finden, schauen sie sich hier um und vergleichen die unterschiedlichen Anwälte miteinander.