Wohnung kündigen bei befristetem Mietvertrag
Anders sieht es bei befristeten Mietverträgen aus. Hier kommen dann auch die Unterschiede zwischen Mietwohnungen, die ganz oder teilweise dem MRG unterliegen, und denen, die nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen, zum Tragen.
Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Bei einem befristeten Mietvertrag, der im Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegt,. können Sie, wie immer, auch ohne Angabe von Gründen Ihre Wohnung kündigen. Allerdings müssen dabei die gesetzlich geregelten Fristen beachtet werden:
- Sie können nach Ablauf eines Jahres der im Mietvertrag vereinbarten Dauer des
- Mietverhältnisses kündigen
- Die Kündigung ist immer zum Letzten eines Monats möglich.
- Es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
Beispiel:
Sie wohnen seit mehr als einem Jahr in der Wohnung mit befristetem Mietvertrag und wollen zum 31. Oktober die Wohnung kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum 31. Juli bei der Hausverwaltung oder dem Besitzer der Wohnung eingegangen sein. Es gibt eine Ausnahme zu diesen Regeln. Sie betrifft angemietete Ein- und Zweifamilienhäuser. Ist hier eine vorzeitige Kündigung nicht explizit im Vertrag geregelt, können Sie erst zum Ablauf der Befristung kündigen.
Befristete Wohnung kündigen im freien Wohnungsmarkt
Unterliegt Ihre Wohnung nicht dem Mietrechtsgesetz, endet der Mietvertrag grundsätzlich immer mit Ablauf der Befristung. Wollen Sie die Wohnung vorzeitig kündigen, müssen Sie dafür einen wichtigen Grund vorweisen können. Dies können zum Beispiel schwerwiegende Mängel sein, die die Wohnung unbewohnbar machen. Eine weitere Möglichkeit ist, den Mietvertrag in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben.
Dafür sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen. In der Regel sind hier triftige Gründe aufzuführen, wie der Umzug in ein Altersheim, familiäre Änderungen, ein neuer Arbeitsort, Liquiditätsprobleme oder im Extremfall auch der Tod eines Familienmitglieds. Auch die Suche nach einem Nachmieter kann dazu beitragen, vorzeitig das befristete Mietverhältnis zu beenden.
Fristen für das Kündigen der Wohnung
- individuelle Kündigungsfrist im Mietvertrag
- 3 Monate Kündigungsfrist bei befristeten Mietverträgen (nach einem Jahr, also ab dem 13. Monat möglich)
- 1 Monat Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverträgen