Mietnomaden loswerden
Auch wenn man sie hat, sind Mietnomaden nicht sofort zu erkennen. Ein untrügliches Zeichen ist, dass die Mieter kurzfristig und ohne Zahlung der Mietschulden, die Wohnung verlassen haben. Aber auch dauerhaftes Nichtzahlen der Miete kann auf Mietnomaden hinweisen. Warten Sie also nicht zu lange, um die säumigen Mieter loszuwerden. Je länger Sie sich die Nichtbezahlung der Miete gefallen lassen, desto höher werden die Kosten, die entstehen und auf denen Sie als Vermieter im schlimmsten Fall sitzen bleiben. Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz die Möglichkeiten, wie Sie die Mietnomaden loswerden. Handeln sollten Sie, sobald ein Mieter mehr als einen Monat mit der Zahlung im Rückstand ist, und auch auf Ansprachen bezüglich des Mietzinsrückstandes nicht reagiert.
1. Mahnen Sie den Mieter
Schicken Sie dem Mieter im ersten Schritt eine schriftliche Abmahnung mit der Zahlungsaufforderung in einer angemessenen Frist. In der Regel sind dies zwei bis vier Wochen. Das AGBG sieht vor, dass alle weiteren Schritte wie die Kündigung des Mietverhältnisses nur nach erfolgter Mahnung rechtskonform sind.
2. Mietvertrag kündigen
Hat der Mieter nach Zahlungsaufforderung immer noch nicht seine Mietschulden beglichen, haben Sie die Möglichkeit, ihm fristlos zu kündigen. Wie Sie bei der fristlosen Kündigung des Mieters vorgehen und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie in unserem umfangreichen Ratgeber.
3. Räumungsklage einreichen
Ignoriert der Mieter die Kündigung des Mietvertrages und zahlt auch weiterhin seinen Mietzins nicht, haben Sie die Möglichkeit vor Gericht eine Räumungsklage anzustrengen. Auch wenn das Prozedere oftmals langwierig ist, sollten Sie diesen Weg gehen statt sich anderer Methoden wie des Austauschens der Schlösser zu bedienen. Dies stellt nämlich, wie auch das Entsorgen von Besitz des Mieters eine Straftat dar.
4. Delogierung erzwingen
Die Delogierung des Mieters, also die Zwangsräumung der Wohnung, stellt den Abschluss einer Räumungsklage und somit das letzte Mittel dar. Dafür muss das Bezirksgericht vorher die Kündigung des Mietvertrages für wirksam erklärt haben. Es legt dann einen Räumungstermin fest. Sollte der Mieter an diesem Termin nicht freiwillig ausziehen, wird die Wohnung in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers geräumt. Die Möbel werden eingelagert und dem Mieter eine Frist gegeben, innerhalb der er die Möbel und sonstigen persönlichen Besitztümer abholen kann. Tut er dies nicht, können Sie als Vermieter nach der angemessenen Frist die Möbel verkaufen, und so einen Teil der Kosten für die Zwangsräumung decken.