Höhe des Mietzinses und der Betriebskosten
Grundsätzlich darf eine Miete für ein Mietobjekt nicht unverhältnismäßig hoch sein. Für den Fall, dass ein Mieter eine deutlich, zu hohe Miete vermutet, kann er diese anhand des regionalen Mietpreisspiegels vergleichen und dabei auch die geltenden Mietzinsobergrenzen als Bemessungsgrundlage nehmen. Für den Fall, dass eine Miete deutlich überhöht scheint, kann sich ein Mieter auf das MRG oder das Wohnbauförderungsgesetz berufen. Dabei kann er dann auch eine Anpassung des Mietzinses verlangen, wenn die vorgegebenen Grenzen deutlich überschritten werden. Dies kann dann auch rückwirkend geltend gemacht werden und der Vermieter verpflichtet werden, den überhöhten Mietzins zurückzuzahlen.
Hingegen gibt es bei den Betriebskosten keine konkreten Regelungen in Bezug auf ihre Höhe. Deshalb kann es durchaus hilfreich sein, veranschlagte Nebenkosten in einem Mietvertrag mit Angeboten von ähnlich großen Wohnungen zu vergleichen. Allerdings kann ein Vermieter auch nicht willkürliche Forderungen zur Höhe der Betriebskosten stellen. Er ist immer verpflichtet, die Gesamtkosten mit einem Verteilungsschlüssel auf die entsprechende Wohnfläche umrechnen. Für den Fall, dass ein Mieter dies für zu hoch hält, kann er eine Einsicht in die Betriebskostenabrechnung des Vermieters verlangen. Diese Mieterrechte sind sowohl im MRG als auch im Konsumentenschutz festgehalten. Bei einer Abrechnung, zu hoher Nebenkosten kann ein Mieter dann diese auch zurückverlangen.
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
Grundsätzlich ergeben sich aus einem Mietvertrag immer verschiedene Rechte und Pflichten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Deshalb sollen im Folgenden die jeweiligen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die ein abgeschlossener Mietvertrag mit sich bringt, kurz skizziert werden.
Rechte und Pflichten des Vermieters
Zunächst einmal hat ein Vermieter das Recht auf eine pünktliche Bezahlung des vereinbarten Mietzinses. Außerdem hat er auch das Recht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Miete zu erhöhen. Ferner kann er auch unter Vorlage bestimmter Gründe, dem Mieter den Vertrag kündigen. Hierbei sind sowohl Mietrückstände, eine andauernde Störung des Hausfriedens als auch Eigenbedarf als Gründe legitim.
Generell muss ein Vermieter das Mietobjekt in einem nutzbaren und ortsüblichen Zustand an den Mieter übergeben, sowie auch über seine Erhaltungspflicht, das Mietobjekt entsprechend zu instand zu halten. Der Vermieter ist auch dazu verpflichtet, den Mieter sein Wohnrecht ungestört ausüben zu lassen und darf die Wohnung nicht ohne wichtigen Grund betreten. Für den Fall, dass ein Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der Mieter in manchen Fällen eine Mietminderung geltend machen.