Worauf man beim Mietvertrag Garage achten sollte
Für den Fall, dass man als Mieter auf eine Garage angewiesen ist, sollte man immer einen kombinierten Wohnungs- und Garagenmietvertrag anstreben, denn in diesem Falle kann die Garage auch nicht separat gekündigt werden. Dabei sollte der Mieter beim Mietvertrag dann auch darauf achten, dass nicht durch eine Klausel eine separate Kündigung der Garage möglich ist. Wenn sich jedoch der Vermieter nicht auf einen kombinierten Mietvertrag einlassen will, sollte ein Mieter immer versuchen, einen guten Kündigungsschutz zu verhandeln oder sehr lange Kündigungsfristen.
Vertragsinhalte des Mietvertrages für Garagen
Grundsätzlich gibt es wenig Mindestanforderungen an einen Garagenmietvertrag. Allerdings sollte man ihn auch erst unterschreiben, wenn man mit den Modalitäten des Vertrages auch wirklich einverstanden ist. Folgende Angaben sollte der Mietvertrag Garage auf jeden Fall enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Mieters sowie des Vermieters
- Eine Beschreibung des genauen Mietobjektes, das vermietet wird
- Angaben darüber, zu welchem Zweck die Garage verwendet werden darf
- Angaben zur Mietdauer (befristet/unbefristet) sowie zu den Kündigungsfristen
- Höhe des Mietzinses
- Angaben zum Zeitpunkt, wann die Miete gezahlt werden muss
- Höhe einer eventuellen Kaution
- Vereinbarungen zu Reinigungs- oder Winterdienstpflichten
Wichtig ist auch zu wissen, dass der Mietvertrag für die Garage auch ein wichtiger Nachweis für eine Versicherung sein kann, für den Fall, dass einmal ein Schaden entsteht. Gesetzliche Regelungen zur Höhe des Mietpreises für Garagen und Parkplätze gibt es nicht. Deshalb können sich Vermieter also am Markt und an der Nachfrage orientieren, um einen angemessenen Preis zu finden.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht beim Mietvertrag Garage helfen?
Ein Mietvertrag Garage ist kein komplexes Vertragswerk und kann zumeist einfach von einem Vermieter auch selbst erstellt werden, bzw. mit einem Mustermietvertrag angefertigt werden. Allerdings kann es in schwierigen Mietverhältnissen durchaus ratsam sein, bei bestimmten Problemen die Beratung eines Anwalts für Mietrecht zu suchen. Für den Fall, dass z. B. Streitigkeiten über die zweckmäßige Nutzung einer Garage entstehen oder Schäden an der Garage verursacht wurden, bei den strittig ist, wer nun für die Instandhaltung aufkommen soll.
Hierbei kann ein Anwalt für Mietrecht den konkreten Fall rechtlich sicher einordnen und auch Empfehlungen zu einer geeigneten Vorgehensweise geben. Auch für den Fall, dass ein Vermieter in einem kombinierten Mietvertrag eine Garage unberechtigterweise separat kündigen möchte, kann ein Anwalt für Mietrecht den Mieter unterstützen. Lassen Sie sich beraten zu allen Thematiken rund um den Mietvertrag Garage von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht.