Zusammenfassend ist der Ablauf einer Zwangsräumungwie folgt:
Sie findet unter der Anwesenheit des Vermieter beziehungsweise eines Bevollmächtigten statt – meistens ein beauftragter Rechtsanwalt für Mietrecht. Der Vermieter muss alle zur Zwangsräumung benötigten Mittel bereitstellen. Wie unter anderem Handwerker (Schlosser), Transportmittel und eventuell auch eine Spedition.
Eine Zwangsvollstreckung betrifft die ganze Wohnung nicht nur den Mieter. Alle dort vorhandenen Gegenstände, Möbel und Kleidung müssen entfernt werden. Sowie alle dort befindlichen Personen müssen die Wohnung verlassen.
Sollten sich in der Wohnung befindliche Personen weigern die Wohnung zu verlassen, so kann der Gerichtsvollzieher Polizei zu Hilfe rufen. Nach der Zwangsräumung wird die Wohnung dem Vermieter übergeben.