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Mieter zahlt keine Betriebskosten § Mahnklage & Kündigung

Der Mieter zahlt keine Betriebskosten, obwohl die Betriebs­kosten­abrechnung verschickt ist. Die Fälligkeit der Zahlpflicht ist eingetreten und der Mieter hat weder die Kosten bezahlt noch Unterlagen zur Abrechnung von Ihnen angefordert Im folgenden Artikel erfahren Sie, was sie als Vermieter tun können, wenn der Mieter die Betriebs­kosten­abrechnung nicht zahlt.

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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage der ausstehenden Betriebskostenzahlung

Das Österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) definiert welche Kosten im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgeschlagen werden dürfen und wie diese Abrechnung zu erfolgen hat. Entsprechend ist die Rechtslage bei ausstehenden Betriebskostenzahlungen eindeutig. Der Vermieter hat die Betriebskostenabrechnung form- und fristgerecht an den Mieter zu übermitteln und dieser hat im Gegenzug die Verpflichtung die vorgeschriebenen Kosten zu bezahlen oder aber, im Falle von vermuteten Unstimmigkeiten, die Richtigkeit der Abrechnung beim Vermieter zu beeinspruchen.

Doch so eindeutig der Gesetzgeber hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Vermietern wie auch Mietern im Zuge der Betriebskostenabrechnung sein mag, immer wieder kommt es dazu, dass ein Mieter seine Betriebskosten nicht bezahlt. Unabhängig von der Höhe der ausstehenden Kosten ist dann nicht selten guter Rat gefragt. Wie wollen Ihnen nun einige der Möglichkeiten in Form von grundlegenden Tipps aufzeigen, die Sie als Vermieter haben, wenn ein Mieter keine Betriebskosten bezahlen möchte.

Der Mieter ist nicht erreichbar oder reagiert nicht

Wenn Sie den Mieter nicht erreichen können oder er nicht auf Ihren Kontaktversuch reagiert, sollten Sie dem Mieter eine, per Einschreiben zugestellte, Mahnung zur Begleichung der fälligen Betriebskostenabrechnung zustellen lassen. Vermerken Sie in diesem Schreiben neben einer Zahlfrist von 1-2 Woche, das Datum, zu dem die Kosten fällig geworden sind. So haben Sie für den Fall einer gerichtlichen Betreibung einen eindeutigen Nachweis, dass die Kosten fällig gestellt wurden.

Infografik
Grund für säumige Zahlungsmoral

Mieter zahlt hohe Heizkostenabrechnung nicht

Insbesondere bei Heizkostenabrechnungen kann es vorkommen, dass der Mieter diese nicht bezahlen möchte. Vor allem weil Nachzahlungen von Betriebskosten bezüglich der Heizung gern einmal höher ausfallen, als vom Mieter erwartet. Auch in diesem Fall bietet sich zunächst die direkte Kontaktaufnahme an. Sollte der Mieter auf diese nicht reagieren oder schlicht weg die Zahlung verweigern, ohne hierbei die Rechtmäßigkeit der Berechnung zu bestreiten, sollte ebenfalls die Bezahlung mittels Einschreiben angemahnt werden.

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Mieter zahlt Betriebskosten für Wasser und Gas nicht

Nicht jede Wohnung hat eine Wasseruhr oder einen Gaszähler. Deswegen fühlen sich Mieter manchmal ungerecht behandelt, wenn es um die Betriebs­kosten­abrechnung für Wasser und Gas geht. Es kann dadurch nicht genau zugeordnet werden, welche Mieter wie viel Wasser und Gas verbraucht haben, sondern das Ganze wird durch einen Verteilungsschlüssel wo die Betriebskosten für Wasser per qm umgelegt werden. Allerdings ist auch eine Berechnung des Wasseranteils per Person möglich. Manchmal verbraucht ein Mieter auch unverhältnismäßig viel Wasser im Gegensatz zu anderen Mietern. Um diesen unverhältnismäßigen Wasserverbrauch genauer feststellen zu lassen hilft Ihnen als Vermieter eine Schlichtungsstelle.

Mahnklage oder einvernehmliche Klärung

Haben all Ihre bisherigen Bemühungen das Geld für die Betriebskostenabrechnung, die Heizkostenabrechnung oder die Wasser-und Gasbetriebskostenabrechnung einzutreiben nichts gebracht, dann hilft nur eine Mahnklage. Diese bringen sie durch das Ausfüllen des Formulars für die Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht ein, oder Sie lassen die Mahnklage durch Ihren Anwalt verfassen und bei Gericht einreichen.

Aus dieser Mahnklage ergeht dann ein Zahlungsbefehl an den Mieter. Diesen hat der Mieter zu begleichen. Alternativ dazu ist auch eine einvernehmliche Klärung möglich. Hierfür können Sie sich einer Schlichtungsstelle oder aber einer für Sie und den Mieter vertrauten Vermittlungsperson bedienen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber zusätzlich folgende Möglichkeiten für Vermieter vor:

Fristlose Kündigung

Beträgt der Ausstand an fälligen Betriebskosten zwei Brutto-Monatsmieten oder mehr, besteht für den Vermieter aufgrund des anhaltenden säumigen Zahlungsverhaltens des Mieters die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags auszusprechen. Diese Aufkündigung des Mietverhältnis soll den Vermieter vor weiterem Schaden bewahren, ändert jedoch nichts an der bestehenden Zahlungsverpflichtung des Mieter.

Räumungsklage aufgrund ausstehender Zahlungen

Ob nun aufgrund offenstehender Betriebskosten oder aufgrund von allgemeinen Ausständen im Zuge des Mietverhältnis. Wurde dem Mieter die Kündigung des Mietverhältnis ausgesprochen und verweigert dieser die Räumung des Mietobjekts, hat der Vermieter die Möglichkeit der Einbringung einer Räumungsklage. Im Zuge dieser Klage können alle offenen Ausstände sowie die Räumung des Mietobjekts gerichtlich geltend gemacht werden.

Wie kann ein Anwalt helfen, wenn der Mieter keine Betriebskosten bezahlt?

Die Betriebskostenabrechnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter, der nicht selten zu einem belasteten Mietverhältnis führt. Dabei stellt die Verweigerung eines Mieters, die Betriebskosten zu bezahlen, den Vermieter häufig vor ein größeres Problem, besonders wenn Mieter auch auf Mahnungen nicht reagieren. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich als Vermieter mit einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zu beraten und über geeignete Maßnahmen zu sprechen. Grundsätzlich kann ein Anwalt zunächst einmal einen Mieter durch ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung letztmalig zur Zahlung auffordern.

Für den Fall, dass auch diese Maßnahme nicht zum Erfolg führt, kann er für einen Vermieter weiterführende Schritte einleiten, wie z. B. eine Mahnklage durchführen, eine Fristlose Kündigung formulieren oder aber daraufhin dann eine Räumungsklage anstrengen. Hierbei kann er den Vermieter bei der Eintreibung der Betriebskosten wirkungsvoll unterstützen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht, wenn ihr Mieter die Betriebskostenabrechnung nicht bezahlt.

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FAQ: Mieter zahlt keine Betriebskosten

Typische Betriebskosten nach dem Mietrechtsgesetz sind z. B. Kaltwasser, Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden, Öffentliche Abgaben (z.B. Grundsteuer), Kosten für Gemeinschaftsanlagen (z.B. Wartung, Service und Strom für Aufzug und Gemeinschaftsräume), Hausbetreuung und Verwaltungshonorar, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Schädlingsbekämpfung sowie die Abfuhr von Unrat .
Die Betriebskosten bei einer Wohnung werden anteilig verrechnet. Als Mieterin oder Mieter zahlen Sie entsprechend Ihrer Wohnungsgröße einen Anteil an den Ausgaben des gesamten Wohnhauses. Die Höhe der monatlichen Pauschalen berechnet sich nach den Gesamtausgaben des Vorjahres plus zehn Prozent maximale Erhöhung und dem jeweiligen Anteil.
Eine Orientierung, ob die verrechneten Kosten angemessen sind, kann der Betriebskostenrechner der Mietervereinigung bieten. Es kann zudem Einsicht in weitere Belege gefordert werden. Wenn diese unverschuldet von der Vermieterin oder dem Vermieter nicht vorgelegt werden können, gibt es eine weitere Frist von sechs Monaten, also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Wenn bis zu diesem Stichtag nicht alle Posten belegt werden können, müssen die Nebenkosten von den Mietern auch nicht bezahlt werden. Falls man als Mieter an der Rechtmäßigkeit Ihrer Betriebskostenabrechnung zweifelt, kann man bis zu drei Jahre rückwirkend eine Überprüfung bei der Schlichtungsstelle beantragen.
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