Es gibt gewisse Maßnahmen wie sich ein Vermieter präventiv vor Mietnomaden schützen kann. Dazu gehören
- eine Mieterselbstauskunft
- eine Referenz des vorherigen Vermieters
- die Bezahlung der ersten Miete und der Kaution.
Die Mieterselbstauskunft dient dazu so viele Informationen wie möglich über den zukünftigen Mieter herauszufinden. Obendrein kann sie Gehaltnachweise oder Ähnliches sowie eine Auskunft über einen Negativeintrag bei Kreditschutzverband 1830 beinhalten. Um herauszufinden, ob der Mieter bei seiner vorherigen Wohnung die Miete bezahlt hat, kann der Vermieter eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder eine Referenz des vorherigen Vermieters vom Mieter verlangen.
Drittens sollte der Mieter eine Kaution hinterlegen. In diesem Falle hat der Vermieter schon einmal etwas Sicherheit. Schließlich ist im Falle des Falles immer zu empfehlen sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Im Falle der Nichtbezahlung von Betriebskosten kann es auch sein, dass der Mieter vergessen hat, sie zu bezahlen, da sie sich von Jahr zu Jahr ändern. Von daher ist eine Kontaktaufnahme mit dem Mieter vor der Einleitung von rechtlichen Schritten empfehlenswert.