Tipp #14 Kleinreparaturklausel und Schönheitsklausel im Mietvertrag enthalten?
Bevor Sie einen Mietvertrag in Österreich unterschreiben, überprüfen Sie die Regelungen zu Kleinreparaturen und die Schönheitsklausel und informieren sich gut über Ihre Rechte und Pflichten. Ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt berät Sie gern. Oftmals werden Mietern zu viele Pflichten auferlegt und diese akzeptieren dies durch ihre Unterschrift, ohne davon zu wissen. Deshalb unterschreiben Sie nicht zu voreilig, sondern lassen den Mietvertrag eingehend prüfen.
Tipp #15 Ist eine Untervermietung im Mietvertrag geregelt?
Um Streitigkeiten zu vermeiden, bestehen Sie auf eine Regelung zur Untervermietung im Mietvertrag. Verwandte beispielsweise dürfen Sie für eine bestimmte Zeit bei sich aufnehmen. Anders sieht es allerdings bei Bekannten oder Freunden aus. Grundsätzlich muss der Vermieter über eine Untervermietung informiert werden, um die Betriebskosten angleichen zu können. Und der Vermieter hat das Recht, Nachweise über die Bonität des Untermieters einzufordern.
Tipp #16 Haustierhaltung
Obwohl Vermieter nicht das Recht haben, Haustiere zu verbieten, ist es immer besser, die Möglichkeit einer Tierhaltung vertraglich festzuhalten. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich gestattet. Trotz der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Tierhaltung in Einzelfällen nach einer Prüfung verbieten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Tier besondere Auffälligkeiten hat, die beispielsweise für andere Hausbewohner nicht tragbar sind.
Tipp #17 Mietvertrag prüfen lassen vom Anwalt
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Mietvertrag Prüfung dringend empfehlenswert. Informieren Sie sich bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt unverbindlich darüber, welche Kosten beim Mietvertrag prüfen lassen auf Sie zukommen. Obwohl viele Mieter davon ausgehen, den Mietvertrag gut genug geprüft zu haben, lauern an vielen Stellen Fettnäpfchen. Geschulte Rechtsanwälte wissen, worauf es bei der Unterzeichnung von Mietverträgen ankommt und beraten Sie gern.