Oftmals schieben die Vermieter den Mieter die Schuld zu, wenn in der Wohnung Schimmel festgestellt wird. Als Grund wird häufig angegeben, dass der Mieter nicht genügend gelüftet hat.
Allerdings wurde durch das OHG entschieden, dass laut Mieterschutz nur dann die Schuld auf den Mieter abgewälzt werden kann, wenn auch eine entsprechende Klausel zum Lüftungsverhalten im Mietvertrag enthalten ist. Stattdessen muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung des Schimmel sübernehmen.
Aufgrund der hohen gesundheitlichen Belastung ist eine starke Mietminderung auf bis zu 100% erlaubt. Bevor dies durchgesetzt wird, sollte sich der Mieter an einen Anwalt für Mietrecht wenden und die Schäden genau dokumentieren. Wenn Sie den Mietzins als Mieter aufgrund von Schimmel mindern wollen, dann sollten Sie Ihrem Vermieter in einem Schreiben mitteilen, dass sie die Miete nur unter Vorbehalt bezahlen.
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