Mieter und Vermieter gehen beim Abschluss eines Mietvertrages Pflichten ein, haben aber auch Rechte. So müssen Sie als Mieter ihrer Verpflichtung, den Mietzins regelmäßig zu zahlen, nachkommen, aber auch die Wohnung sachgemäß nutzen.
Der Vermieter seinerseits muss für eine Benützbarkeit der Wohnung sorgen. Nach Lust und Laune kann Ihnen der Vermieter die Wohnung nicht kündigen, denn generell unterliegen Mietverhältnisse dem Kündigungsschutz.
Wie umfänglich dieser ist, richtet sich zum einen danach, ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet geschlossen wurde.
Zum anderen ist es von Belang, ob Ihre Mietwohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG) voll, teilweise oder gar nicht unterliegt. Wie Sie das herausfinden und welche Bedingungen für die Anwendung des MRG relevant sind, lesen Sie in unserem Überblick über das Mietrechtsgesetz in Österreich.
Doch es gibt auch gesetzliche Kündigungsgründe, durch die es dem Vermieter möglich ist, die Wohnung fristlos zu kündigen, ohne dass er die gesetzliche Kündigungsfrist, oder eine individuell im Mietvertrag ausgehandelte Frist, verstreichen lassen muss.
Dabei muss er allerdings ein festgelegtes Verfahren einhalten, welches wir im Anschluss an die Darlegung der Gründe erläutern wollen.