Vorteil der Zahlung unter Vorbehalt
Ein großer Vorteil bei der Zahlung unter Vorbehalt bei der Mietreduktion ist es auch, dass Sie so ein Polster anlegen, falls Sie nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung doch noch zahlen müssen. Die Entscheidungen über die Höhe und die Berechtigung einer Mietzinsminderung sind immer Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die den besonderen Umständen und Lebenssituationen gerecht werden.
Entscheidet beispielsweise das Gericht, dass Ihre angesetzte Höhe der Mietzinsreduktion zu hoch war, dann haben Sie durch den Vorbehalt der Zahlung keine echten Mietzinsrückstände. Behalten Sie die Minderung gleich ein und zahlen nur einen Teil der Miete, kann es zu echten Mietzinsrückständen kommen, die Sie dann schnellstmöglich ausgleichen müssen, um dem Vermieter keinen Kündigungsgrund an die Hand zu geben.
Einbehalt eines angemessenen Betrages
Die zweite Möglichkeit, wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen können, ist der Einbehalt eines angemessenen Betrages. Dabei informieren Sie den Vermieter über den Mangel und das Ausmaß der Mietminderung, die Sie deswegen einbehalten wollen. Der Minderungsbetrag beruht auf einer Berechnung, die Sie selbst ausführen bzw. zusammen mit einem Fachanwalt. Auch hier sollten Sie das Meldeschreiben in einer nachweisbaren Form versenden, also am besten per Einschreiben.
Risiko beim Einbehalt des Mietminderungsbetrages
Behalten Sie die Mietzinsminderung direkt ein, besteht das Risiko, dass der Vermieter mit einer gerichtlichen Klage auf den vermeintlichen Mietzinsrückstand reagiert. Es drohen die Kündigung der Wohnung und sogar eine Mietzins-und Räumungsklage. Geschieht dies, müssen Sie fristgerecht Einwendungen gegen die Kündigung oder einen Einspruch gegen die Klage erheben. Im Zweifelsfall müssen Sie zum Ladungstermin wegen der Räumungsklage erscheinen. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, müssen Sie als Mieter beweisen, dass die Mietzinsminderung berechtigt und korrekt war.
Dafür benötigen Sie Aufzeichnungen über die Beeinträchtigung, die als Beweise herangezogen werden können. Hilfreich sind auch Zeugen. Erst vor Gericht wird dann geklärt, ob die Mietreduktion und deren Höhe berechtigt ist. Kommt die Gerichtsbarkeit in diesem Verfahren zu dem Schluss, dass Ihre Mietzinsminderung nicht berechtigt oder zu hoch war, dann müssen Sie den festgestellten Betrag umgehend zahlen, um den Verlust der Wohnung abzuwenden. Ist der Differenzbetrag sehr hoch, können Sie auch noch mit den Kosten des Verfahrens belegt werden. Diese Vorgehensweise beinhaltet also sehr hohe Risiken.